Wer darf den Bürgerbus fahren?Bürgerbusfahrer kann jeder werden, der> mindestens 21 Jahre alt ist,> einen Führerschein der Klasse 3 oder den entsprechenden EU-Führerschein Klasse B hat und> über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügt.Weitere Voraussetzung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung und Tauglichkeitsfeststellung, die alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Ab dem 65. Lebensjahr ist die arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung jährlich zu wiederholen.War der Gesundheitscheck erfolgreich, benötigt der Bewerber noch einen Personenbeförderungsschein für Bürgerbusse, der über das Bürgerbüro im Rathaus beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu beantragen ist. Zuvor ist im Bürgerbüro noch ein Führungszeugnis zu beantragen.Der Bürgerbusverein ist bei den Antragstellungen behilflich. Die entstehenden Kosten der arbeitsmedizinischen Untersuchung und der Verwaltungsgebühren trägt in vollem Umfang der Bürgerbusverein.Sind alle Bedingungen erfüllt, ist noch mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH – MVG – und dem Bürgerbusverein (aus haftungsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Gründen) ein Fahrervertrag zu unterzeichnen. Dann erfolgt noch eine Unterweisung durch einen Verkehrsmeister der MVG.Das Fahrerteam des Bürgerbusvereins bietet allen Neulingen an, vor der ersten Alleinfahrt mit dem Bürgerbus eine Mitfahrgelegenheit zu nutzen, um die Fahrtrouten, technische Details und das Procedere im Bürgerbus kennen zu lernen.Jeder Fahrer und jede Fahrerin entscheidet selbst, wie oft er oder sie pro Monat am Steuer unseres Busses sitzen will und an welchen Tagen, montags bis freitags, die Zeit dem Verein zur Verfügung gestellt wird. Die Einteilung erfolgt in gemeinsamer Absprache jeweils beim monatlichen Stammtisch, der auch der Geselligkeit und dem Erfahrungsaustausch dient.Einmal jährlich lassen sich die Fahrer selbst fahren: die Tagesausflüge der FahrerInnen mit ihren Partnern sind Höhepunkte des Vereinslebens.Bürgerbus fahren macht Spaß, ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und verbindet Menschen.